Unser Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die optimal auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind. Wir sind immer einen Schritt voraus und streben nach Exzellenz in allem, was wir tun.

Über uns

Die RU-Brandschutz GmbH ist ein innovatives und dynamisches Unternehmen, das von ihrer langjährigen Fachkenntnis und beruflichen Expertise profitiert.

Wir bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich des baulichen, präventiven und organisatorischen Brandschutzes an, wobei wir besonders großen Wert auf Nachhaltigkeit legen.

Unser Motto lautet: Vorbeugen ist besser als Löschen.

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Unsere Leistungen

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für eine Vielzahl von Brandschutzanforderungen. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass Ihre Gebäude sicher und den behördlichen Vorschriften entsprechend geschützt sind. Nachfolgend finden Sie unsere Leistungen:

Brandabschottungen

Brandschutztüren

Brandschutzklappen

Wandhydranten

RWA-Anlagen

Sicherheitsbeleuchtung

Brandschutzschulungen

Brandschutzbegehungen

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Vorteile für Privat-
und Firmenkunden

Wir verstehen die Bedeutung von Transparenz und Vertrauen in der Zusammenarbeit mit Firmenkunden. Unsere langfristige Partnerschaft basiert auf einer klaren Kommunikation und einem tiefen Verständnis für Ihre individuellen Anforderungen.

Vom ersten Tag an stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, das Ihr Brandschutzsystem jederzeit effektiv bleibt. Unsere Experten arbeiten Hand in Hand mit Ihnen vor Ort, um schnelle Lösungen und maßgeschneiderte Sonderlösungen zu bieten.

Unsere umfassende Abwicklung erstreckt sich über den praktischen und kommunikativen Bereich, einschließlich der Unterstützung bei Behörden und Ämtern. Bei akuter Gefahr erarbeiten wir schnell akzeptable Kompensationsvorschläge, um Sie bestmöglich zu schützen.

"Ein Feuer kann in Sekunden ausbrechen, aber mit unseren professionellen Brandschutzlösungen sind Sie in jeder Sekunde geschützt. Wir bieten umfassende Planung, Installation und Wartung, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten."

Handeln Sie jetzt –
schützen Sie, was Ihnen wichtig ist.

Sie möchten mit uns über
Ihr Vorhaben sprechen?

Unser Team von der RU Brandschutz GmbH steht Ihnen zur Verfügung. Wir nehmen uns gerne die Zeit, Ihnen alle Fragen zu Ihrem Projekt zu beantworten.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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Mehr Informationen
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FAQs - Wichtige Fragen

Durch Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Brandschutz sollen gesellschaftlich vereinbarte Schutzziele erreicht werden, auf die jeder Bewohner oder Benutzer einer baulichen Anlage einen Anspruch hat.

 

Die Schutzziele lauten:

  • Schutz vor Feuer und Rauch
  • Rettung von Menschen und Tieren
  • Wirksame Löscharbeiten

Kontaktieren Sie uns, senden Sie uns alle Informationen. Eventuell sind vor Ort Begehungen notwendig, um ein Angebot zu erstellen.

Eine Rauchmelderpflicht gibt es in allen 16 Bundesländern. 

In den jeweiligen Landesbauordnungen ist dies geregelt. 

Nach DIN 14676 sind diese jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) dient dem vorbeugenden Brandschutz und soll im Brandfall den Brandrauch schnellstmöglich aus Gebäuden nach außen abführen. Der Oberbegriff RWA bezeichnet eine komplette Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die sich aus den einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG), den Auslöse- und Bedienelementen, der Energieversorgung, den Leitungen, der Zuluft-Versorgung und bei größeren Räumen den Rauchschürzen zusammensetzt.

Erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. § 42 Abs. 1 SBauVO) gefordert ist. Im Arbeitsschutzgesetz ( § 10 ArbSchG ) wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Ermittelt der Arbeitgeber eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein.

Gemäß § 33 Abs. 1 BauO NRW sind für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorzusehen. Rettungswege können wie folgt ausgeführt werden:

  • Rettungsweg über einen notwendigen Flur,
  • Rettungsweg über eine notwendige Treppe, wenn nicht ebenerdig,
  • Rettungsweg über eine von der Feuerwehr mit Rettungsgeräten erreichbare Stelle (z.B. Fenster 0,90m x 1,20m im Lichten / Brüstungsoberkante nicht höher als 1,20m), wenn die Feuerwehr zustimmt.

Gemäß § 47 Abs. 3 BauO NRW müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Weitere Anforderungen an die Rauchwarnmelder können sich aus der DIN 14676 ergeben.

Gemäß ASR A2.2 ergibt sich die Anzahl der Brandschutzhelfer aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Die aus der Forderung erhobenen 5% der Beschäftigten müssen während des Betriebs anwesend sein. Schichtdienst, Urlaub und Krankheit der Brandschutzhelfer ist zu berücksichtigen.

"Brandschutz ist mehr als nur eine Pflicht – es ist eine Investition in die Zukunft. Mit unseren professionellen Brandschutzlösungen sind Sie immer einen Schritt voraus. Schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre Werte. Jetzt ist die Zeit zu handeln – Zünden Sie den Funken zur Sicherheit – und schützen Sie Ihr Unternehmen mit uns."

Sicherheit beginnt mit Brandschutz. Setzen Sie ein Zeichen für Sicherheit – kontaktieren Sie uns noch heute.